Sonntag, 6. August 2017

Vom staaten- und rechtslosen Personal zum souveränen Bürger Kennen Sie den Unterschied zwischen der Angabe zur Staatsangehörigkeit „deutsch“ in Ihrem Personalausweis und dem echten Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Staatsangehörigkeitsausweis nach Abstammung gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913, RuStAG § 4.1, auch inoffiziell genannt „gelber Schein“?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen